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Regulierter Kryptomarkt Russland startet am 1. September

Aktualisiert am 15. August 2026.

Der regulierter Kryptomarkt Russland rückt mit dem Inkrafttreten des von der Duma verabschiedeten Gesetzes am 1. September näher. Die Regelung macht Kryptowährungen nicht zu einem inländischen Zahlungsmittel. Sie schafft vielmehr einen beaufsichtigten Rahmen für Handel, Verwahrung und Abwicklung über regulierte Intermediäre.

Die Bank von Russland beschreibt in ihrer Mitteilung vom 21. Juli zwei Anlegergruppen. Nicht qualifizierte Anleger müssen einen Test bestehen und dürfen über jeden Intermediär die liquidesten Kryptowährungen für höchstens 300.000 Rubel pro Jahr kaufen. Qualifizierte Anleger müssen ebenfalls den Test bestehen, haben aber keine Betragsgrenze.

Regulierter Kryptomarkt Russland: Was das Gesetz festlegt

Ab dem 1. September 2026 können Transaktionen über Broker, Verwaltungsgesellschaften und organisierte Handelsplätze laufen. Zudem entstehen regulierte Kryptobörsen und digitale Verwahrstellen. Börsen kaufen und verkaufen Krypto; Verwahrstellen dokumentieren Rechte an Kryptowährungen und digitalen Rechten.

Bei Zahlungen bleibt die Grenze eindeutig. Krypto darf nicht für Waren oder Dienstleistungen innerhalb Russlands eingesetzt werden. Exporteure und Importeure dürfen Kryptowährungen dagegen ohne Begrenzung für grenzüberschreitende Zahlungen verwenden, über Intermediäre oder direkt mit jeder Art von Wallet und Kryptowährung.

Damit handelt es sich um ein Marktinfrastruktur-Regime, nicht um eine allgemeine Freigabe für Token-Zahlungen. Für Stablecoin-Nutzer beseitigt ein regulierter Zugang auch nicht das Gegenparteirisiko bei Stablecoins: Reserven, Rücktausch und Dienstleister bleiben entscheidend.

Entwürfe für die Umsetzung sind noch nicht das Gesetz

Am 27. Juli teilte die Zentralbank mit, sie habe erste Verordnungsentwürfe zur Folgenabschätzung veröffentlicht. Sie betreffen unter anderem die Handelsordnung und Anforderungen an digitale Verwahrstellen. Diese neuen Marktteilnehmer benötigen je nach Tätigkeit ein Mindest-Eigenkapital von 50 bis 250 Millionen Rubel, etwa bei offenen Distributed Ledgers oder der Nachhandelsabwicklung.

Das Eigenkapital muss aus liquiden Vermögenswerten bestehen; enthaltene Finanzanlagen sollen eine hohe Bonität aufweisen. Das ist operativ wichtig: Der Start hängt nicht nur von einer Coin-Liste ab, sondern von Unternehmen, die Verwahrung, Rechteaufzeichnung und Abwicklung zuverlässig leisten können.

Für Lizenzen und Anpassungen sieht das Gesetz außerdem eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2027 vor. Der 1. September beginnt daher den rechtlichen Rahmen, beweist aber nicht, dass jede Plattform am ersten Tag zugelassen ist oder alle Dienste anbietet.

PunktStatusPraktische Folge
GesetzGültig ab 1. September 2026Regelt Umlauf über Intermediäre
Nicht qualifizierter RetailTest und 300.000 RUB jährlich je IntermediärBegrenzter Zugang zu liquiden Kryptowährungen
Qualifizierte AnlegerTest nötig, kein BetragslimitKeine genannte Handelsobergrenze
InlandszahlungenVerbotenKrypto nicht für lokale Käufe nutzbar
Digitale VerwahrstellenEntwürfe in Prüfung50-250 Mio. RUB Mindestkapital

Bitcoin, Ether und USDT: gemeldete Liste, keine endgültige Regel

Berichte vom 11. August zu den Umsetzungsentwürfen besagten, dass die erste Retail-Liste auf Bitcoin, Ether und USDT begrenzt werden könnte. Diese Einordnung ist wichtig: Die offizielle Mitteilung vom 21. Juli nennt keine Drei-Asset-Liste, und die Bank von Russland hat sie nicht als endgültig beschlossene Regel vorgestellt.

Der offizielle Text spricht stattdessen von den „liquidesten Kryptowährungen“ und erklärt, dass die Anforderungen auch für ausländische Stablecoins gelten. BTC, ETH und USDT können somit einen vorsichtigen, aus dem Entwurfsprozess berichteten Start beschreiben. Sie begründen noch keinen endgültigen Anspruch auf genau diese drei handelbaren Werte.

Was bis September zu beobachten ist

Erstens braucht der Markt finale Verordnungen und Zulassungskriterien. Zweitens müssen Börsen und Verwahrstellen zeigen, dass sie Lizenz-, Kapital- und Dokumentationspflichten erfüllen. Drittens brauchen Privatanleger Klarheit darüber, wie der Eignungstest praktisch abläuft.

Für internationale Märkte kann die Erlaubnis für grenzüberschreitende Zahlungen ebenso folgenreich sein wie die Retail-Grenze. Sie kann regulierte Kanäle für den Außenhandel schaffen, ohne das inländische Verbot zu lockern. Das unterscheidet sich von den Stablecoin-Regeln, über die USA und Vereinigtes Königreich beraten, zeigt aber denselben Fokus auf Marktinfrastruktur.

Fazit: Der regulierter Kryptomarkt Russland erhält am 1. September seinen Rechtsrahmen, die technischen Regeln sind noch Entwürfe, und BTC, ETH sowie USDT sind eine berichtete Startliste, kein endgültiges offizielles Gebot.

Quellen: Bank of Russia, 21. Juli 2026; Bank of Russia, 27. Juli 2026.